Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden gewährt, wenn Kriegsbeschädigte oder deren Hinterbliebene ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros, die diese auch entgegennehmen und an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zuständige Behörde zur Bearbeitung und Entscheidung weiterleiteten.
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Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
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