Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.
P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Schankgenehmigung, Spielhallen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Schankgenehmigung, Spielhallen
Standardöffnungszeit
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
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