Lärmbelästigung

Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen
 
Die Ordnungsbehörde führt aufgrund der eingehenden Beschwerden Ermittlungen sowie ordnungsbehördliche Maßnahmen durch und ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird der direkte Kontakt mit der zuständigen Dienststelle empfohlen.
 
Es gelten eine generelle Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens und besondere Regelungen nach der Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BImSchV und dem Sonn- und Feiertagsgesetz NRW. 

Ausnahmeregelungen für gewerbliche Baustellen erfragen Sie bitte bei der Ordnungsbehörde.

Ihre Ansprechperson

Herr P. Engelbracht

Sachgebietsleiter P.Engelbracht@­wermelskirchen.de Adresse | Öffnungszeiten | Details