Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
W.
Heider
Landeshundegesetz, Kommunaler Ordnungsdienst
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
W.
Heider
Landeshundegesetz, Kommunaler Ordnungsdienst
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten: