Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung es elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahre 2012) ihre Gültigkeit.
Jegliche Veränderung bzgl. der Lohnsteuerkarte ist bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Dies ist für Wermelskirchen:
Finanzamt Leverkusen
Marie-Curie-Str. 2
51377 Leverkusen
Tel.-Nr.: 0214/89280-0
Fax: 0800/10092675230
E-Mail: Service@FA-5230.fin-nrw.de
Internet: www.finanzamt-Leverkusen.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 08.00 - 12.00 Uhr
Di.: 08.00 - 18.00 Uhr
Fr.: geschlossen
Ab dem Jahr 2012 müssen Sie bei Beginn einer neuen Beschäftigung Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits 2010 und 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damit werden dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen (ELSTAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die elektronische Lohnsteuerkarte bietet folgende Vorteile:
Vereinfachung und Beschleunigung:
Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt wird das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Kein Verlust und keine Kosten:
Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.