Die Meldebescheinigung erhalten Sie in den Bürgerbüros. Sie enthält folgende Angaben:
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich). Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck zwecks Zahlung der Verwaltungsgebühr bei.
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung gebührenfrei: