Niederschlagswassergebühr

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,58 € (Stand 01.01.2022). Weitere Details sind aus der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2017 i.d.F. der 4. Nachtragssatzung vom 14.12.2021 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) zu entnehmen.

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Herr J. Espinosa

Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen, wasserrechtliche Erlaubnisse abwasser@­wermelskirchen.de 02196 710-237 Adresse | Öffnungszeiten | Details