Personalausweise/Reisepässe
Reisepass
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
- persönliche Vorsprache des Passbewerbers (auch Kinder)
- ein aktuelles Passfoto, dass den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
Das Passfoto kann für Kinder ab 1,20 m Körpergröße im Bürgerbüro digital aufgenommen werden (Gebühr: 5 €). - Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses
Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de.
- Zustimmungserklärung für unter 18 Jährige bei Reisepässen und für unter 16 Jährige bei Personalausweisen
Personalausweis:
- Ausstellung eines Personalausweises = 37,00 €
- Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis = 10,00 €
- Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ausserhalb der Dienstzeit 23,00 €
Reisepass:
- Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben = 60,00 €.
- Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 €.
- Expresspass, der innerhalb von 96 Stunden (an Werktagen, ohne Feiertage und Wochenende) von der Bundesdruckerei ausgeliefert wird, sofern der Antrag bis 11.00 Uhr gestellt wird = Zuschlag von 32,00 €.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeit ausgestellt wird oder wenn der Reisepass auf Veranlassung eines Antragstellers ausgestellt wird, für den eine andere Behörde zuständig ist.
https://portal.wermelskirchen.de/idstatuscheck
https://www.wermelskirchen.de/rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/personalausweise/reisepaesse-8150/
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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Das Passfoto kann für Kinder ab 1,20 m Körpergröße im Bürgerbüro digital aufgenommen werden (Gebühr: 5 €). - Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses
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- vorläufiger Personalausweis = 10,00 €
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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Reisepass:
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses sind erforderlich:
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- ein aktuelles Passfoto, dass den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
Das Passfoto kann für Kinder ab 1,20 m Körpergröße im Bürgerbüro digital aufgenommen werden (Gebühr: 5 €). - Vorlage des bisherigen Ausweises oder Reisepasses
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- Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 22,80 €
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Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
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- ein aktuelles Passfoto, dass den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) genügt
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- Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben = 37,50 €.
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Haupt- und Personalamt
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Wermelskirchen
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Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
E.14
- E-Mail
- Buergerbuero@wermelskirchen.de
Sachgebiet Zentrale Dienste und Bürgerservice
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001
Telegrafenstraße 29-33
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