Rentenversicherungsangelegenheiten

Allgemeines
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der sich ständig wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund ist es von enormer Wichtigkeit, sich umfassend und kompetent über seine sozialen Rechte zu informieren. Auch wenn wir sachlich oder fachlich nicht zuständig sind und wir keine Beratung durchführen dürfen, können wir Ihnen in der Regel weiterhelfen und Ihnen zumindest sagen, an welche Stelle Sie sich wenden müssen. 
 
Anträge
Bei der Rentenberatung der Stadt Wermelskirchen können Sie -nach vorheriger Terminvereinbarung- folgende Anträge stellen:

  • Antrag auf Klärung Ihres Rentenversicherungskontos bzw. Erteilung einer Rentenauskunft
  • Antrag auf Feststellung von Zeiten der Kindererziehung
  • Antrag auf Rente (z.B. Regelaltersrente, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- bzw. Witwerrente, Halb- und Vollwaisenrente)
  • weitere Anliegen/Anträge besprechen Sie bitte vorab telefonisch

 
Sonstige Leistungen

  • Wir erläutern Ihnen evtl. aufgetretene Fragen nach Erhalt einer Rentenauskunft
  • Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung, klären dabei auftretende Probleme, nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn unverzüglich an die zuständige Rentenversicherung weiter.
  • Wir geben Ihnen Hinweise zur Beschaffung und Zusammenstellung einzureichender Unterlagen und bestätigen Kopien und Unterschriften für Rentenzwecke.

Ihre Ansprechperson

Frau D. Obretan

Rentenangelegenheiten d.obretan@­wermelskirchen.de 02196 710-533 Adresse | Öffnungszeiten | Details