Nach der „Amtlichen Bekanntmachung“ vom 21.08.2001 ist das Gebiet der Stadt Wermelskirchen durch Beschluss des Rates vom 19.06.2006 zu einem einheitlichen Schiedsamtsbezirk zusammengelegt worden.
Zur Schiedsperson sind derzeit bestellt:
Zahlreiche Informationen über das Schiedsamt gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.
Hinweis: Nach dem Ende einer Wahlperiode verbleibt die betreffende Schiedsperson bis zur Neuwahl im Amt.
Nach der „Amtlichen Bekanntmachung“ vom 21.08.2001 ist das Gebiet der Stadt Wermelskirchen durch Beschluss des Rates vom 19.06.2006 zu einem einheitlichen Schiedsamtsbezirk zusammengelegt worden.
Zur Schiedsperson sind derzeit bestellt:
Zahlreiche Informationen über das Schiedsamt gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.
Hinweis: Nach dem Ende einer Wahlperiode verbleibt die betreffende Schiedsperson bis zur Neuwahl im Amt.
A.
Feldmann
Amtsleitung, Gefahrenabwehr, Schiedspersonen, Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung), Märkte, Messen und Ausstellungen, Kirmes
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Nach der „Amtlichen Bekanntmachung“ vom 21.08.2001 ist das Gebiet der Stadt Wermelskirchen durch Beschluss des Rates vom 19.06.2006 zu einem einheitlichen Schiedsamtsbezirk zusammengelegt worden.
Zur Schiedsperson sind derzeit bestellt:
Zahlreiche Informationen über das Schiedsamt gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.
Hinweis: Nach dem Ende einer Wahlperiode verbleibt die betreffende Schiedsperson bis zur Neuwahl im Amt.