In den Bürgerbüros der Stadt Wermelskirchen erhalten Sie Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung).
Anträge auf Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie ebenfalls in den Bürgerbüros. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Stadt Wermelskirchen vorgenommen werden.
Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die das Versorgungsamt auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als Behinderter spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung).
(für Schwerbehinderten-Anträge):
Bringen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Für einen neuen Ausweis benötigen Sie ein Passfoto.
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Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
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