Schwerbehindertenangelegenheiten

In den Bürgerbüros der Stadt Wermelskirchen erhalten Sie Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung).

 
Anträge auf Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
erhalten Sie ebenfalls in den Bürgerbüros. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Stadt Wermelskirchen vorgenommen werden.
 
Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die das Versorgungsamt auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als Behinderter spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung).

(für Schwerbehinderten-Anträge):
Bringen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Für einen neuen Ausweis benötigen Sie ein Passfoto.

Ihre Ansprechperson

Bürgerbüro

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