Sondernutzung
Antrag auf Sondernutzung
Sondernutzungen sind z. B.:
- Verkaufseinrichtungen mit festem Standort
- Verkauf ohne festen Standort (mit oder ohne Verkaufswagen)
- Warenauslagen vor Verkaufsstätten
- Automaten
- Kommerzielle Werbe- und Informationsstände
- Werbeanlagen (z. B. Plakate, Werbeträger, Werbeflachtafeln, zu Werbezwecken abgestellte Fahrzeuge und Anhänger, Werbemasten, Fahnen, sonstige Werbeanlagen)
- Container
- Baustelleneinrichtungsflächen mit und ohne Bauzaun (Arbeitsflächen, Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Materiallagerungen)
- Veranstaltungen (z. B. Marktveranstaltungen, Volksfeste, Informations,- Kultur-, Sport- und Musikveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, Weihnachtsmärkte, Zirkusgastspiele)
- Außengastronomie
Der Antrag ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen.
https://portal.wermelskirchen.de/
https://www.wermelskirchen.de/rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/sondernutzung-8139/
Sondernutzung
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Telegrafenstraße 29-33
42929
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Im Belten 4
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Berliner Str. 38
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Wermelskirchen
Sondernutzung und Verkehrsangelegenheiten
Betriebshof
Montag
08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
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- c.halbach66@wermelskirchen.de
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