Sondernutzungen sind z. B.:
- Verkaufseinrichtungen mit festem Standort
- Verkauf ohne festen Standort (mit oder ohne Verkaufswagen)
- Warenauslagen vor Verkaufsstätten
- Automaten
- Kommerzielle Werbe- und Informationsstände
- Werbeanlagen (z. B. Plakate, Werbeträger, Werbeflachtafeln, zu Werbezwecken abgestellte Fahrzeuge und Anhänger, Werbemasten, Fahnen, sonstige Werbeanlagen)
- Container
- Baustelleneinrichtungsflächen mit und ohne Bauzaun (Arbeitsflächen, Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Materiallagerungen)
- Veranstaltungen (z. B. Marktveranstaltungen, Volksfeste, Informations,- Kultur-, Sport- und Musikveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, Weihnachtsmärkte, Zirkusgastspiele)
- Außengastronomie
Der Antrag ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen.