Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten auf Antrag einen Stadtpass beim Sozialamt bei Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides.
Mit dem Stadtpass können z.B. folgende Einrichtungen bis zu 50% ermäßigten Gebühren bzw. Preisen in Anspruch genommen werden:
R.
Selbach
Vorzimmer, Mobilpass, Stadtpässe
Öffnungszeit Sozialamt
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
nachmittags nach tel. Terminvereinbarung
Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten auf Antrag einen Stadtpass beim Sozialamt bei Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides.
Mit dem Stadtpass können z.B. folgende Einrichtungen bis zu 50% ermäßigten Gebühren bzw. Preisen in Anspruch genommen werden: