Sie können in Wermelskirchen auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in der Tiefgarage des Bürgerzentrums kostenfrei parken.
Das Parken wird im Bereich der Innenstadt ausschließlich mittels Parkscheibe geregelt.
Es gilt ein Zonenhalteverbot für den Bereich der Telegrafenstraße, Carl-Leverkus-Straße, Kölner Straße und der Oberen Remscheider Straße. Hier darf man mit Parkscheibe bis zu einer halben Stunde parken. Das Parken im übrigen Bereich der Innenstadt ist mit Parkscheibe derzeit auf zwei Stunden begrenzt.
Auch längere Parkzeiten sind möglich: in der Tiefgarage des Bürgerzentrums ist Parken mit Parkscheibe bis zu 4 Stunden erlaubt. Für Langzeitparker stehen im weiteren Innenstadtbereich an verschiedenen Stellen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.
Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.
M.
Koch
Bußgeldstelle
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Ab Mittwoch, dem 22.06.2020, gelten geänderte Öffnungszeiten. Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
M.
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Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Ab Mittwoch, dem 22.06.2020, gelten geänderte Öffnungszeiten. Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Sie können in Wermelskirchen auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in der Tiefgarage des Bürgerzentrums kostenfrei parken.
Das Parken wird im Bereich der Innenstadt ausschließlich mittels Parkscheibe geregelt.
Es gilt ein Zonenhalteverbot für den Bereich der Telegrafenstraße, Carl-Leverkus-Straße, Kölner Straße und der Oberen Remscheider Straße. Hier darf man mit Parkscheibe bis zu einer halben Stunde parken. Das Parken im übrigen Bereich der Innenstadt ist mit Parkscheibe derzeit auf zwei Stunden begrenzt.
Auch längere Parkzeiten sind möglich: in der Tiefgarage des Bürgerzentrums ist Parken mit Parkscheibe bis zu 4 Stunden erlaubt. Für Langzeitparker stehen im weiteren Innenstadtbereich an verschiedenen Stellen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.
Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.