Umlegungen nach dem BauGB
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das von einem unabhängigen Ausschuss, dem Umlegungsausschuss, betrieben wird, dem ein Jurist, ein Vermessungs- und ein Bewertungssachverständiger sowie 2 Ratsmitglieder angehört.
Durch eine Umlegung wird in einem Baugebiet Bodenordnung betrieben, d. h. die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse werden an die Bebauungsplanung angepasst.
Dabei sind die Interessen von Stadt und Bürger in der Regel gleichgerichtet. Die Stadt kommt ins Eigentum der notwendigen öffentlichen Flächen (Straßen, öffentliche Grün- und Gemeinbedarfsflächen). Die Eigentümer erhalten durch die Umlegung baureife Grundstücke zugeschnitten, die mindestens dem Wertt ihrer eingeworfenen Grundstücke entsprechen.
§§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Umlegungen nach dem BauGB
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das von einem unabhängigen Ausschuss, dem Umlegungsausschuss, betrieben wird, dem ein Jurist, ein Vermessungs- und ein Bewertungssachverständiger sowie 2 Ratsmitglieder angehört.
Durch eine Umlegung wird in einem Baugebiet Bodenordnung betrieben, d. h. die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse werden an die Bebauungsplanung angepasst.
Dabei sind die Interessen von Stadt und Bürger in der Regel gleichgerichtet. Die Stadt kommt ins Eigentum der notwendigen öffentlichen Flächen (Straßen, öffentliche Grün- und Gemeinbedarfsflächen). Die Eigentümer erhalten durch die Umlegung baureife Grundstücke zugeschnitten, die mindestens dem Wertt ihrer eingeworfenen Grundstücke entsprechen.
§§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB)
A.
Herbrich
Allgemeine Bauverwaltung, Rechtsangelegenheiten des Dezernates III, Satzungsangelegenheiten, Vertragswesen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
A.
Herbrich
Allgemeine Bauverwaltung, Rechtsangelegenheiten des Dezernates III, Satzungsangelegenheiten, Vertragswesen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Umlegungen nach dem BauGB
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das von einem unabhängigen Ausschuss, dem Umlegungsausschuss, betrieben wird, dem ein Jurist, ein Vermessungs- und ein Bewertungssachverständiger sowie 2 Ratsmitglieder angehört.
Durch eine Umlegung wird in einem Baugebiet Bodenordnung betrieben, d. h. die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse werden an die Bebauungsplanung angepasst.
Dabei sind die Interessen von Stadt und Bürger in der Regel gleichgerichtet. Die Stadt kommt ins Eigentum der notwendigen öffentlichen Flächen (Straßen, öffentliche Grün- und Gemeinbedarfsflächen). Die Eigentümer erhalten durch die Umlegung baureife Grundstücke zugeschnitten, die mindestens dem Wertt ihrer eingeworfenen Grundstücke entsprechen.
§§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB)