Lebenspartnerschaften können seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden.
Es gibt mittlerweile ein Gesetz, das Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht.
Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln". Welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen und wie die Umwandlung erfolgen kann, teilt Ihnen das Standesamt gerne in einem telefonischen Gespräch mit.
Gleichgeschlechtliche Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und jetzt eine Ehe schließen möchten, finden alle wichtigen Informationen dazu im Punkt "Anmeldung der Eheschließung"
Lebenspartnerschaften können seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden.
Es gibt mittlerweile ein Gesetz, das Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht.
Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln". Welche Unterlagen Sie dazu vorlegen müssen und wie die Umwandlung erfolgen kann, teilt Ihnen das Standesamt gerne in einem telefonischen Gespräch mit.
Gleichgeschlechtliche Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und jetzt eine Ehe schließen möchten, finden alle wichtigen Informationen dazu im Punkt "Anmeldung der Eheschließung"
M.
Bußmann
Standesbeamtin
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
K.
Witt
Standesbeamtin
Standardöffnungszeit
Montag
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V.
Winkler
Standesbeamtin
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