Wehr- und Zivildienstleistende und deren Ehefrauen, Kinder und Unterhaltsberechtigte sowie Wehrübende erhalten Unterhaltssicherung.
Zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge ist die örtliche Stelle für Unterhaltssicherung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Antragsformulare erhalten Sie in den Bürgerbüros, die diese auch entgegennehmen und weiterleiten.
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Wehr- und Zivildienstleistende und deren Ehefrauen, Kinder und Unterhaltsberechtigte sowie Wehrübende erhalten Unterhaltssicherung.
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Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
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Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
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