Urkunden erhalten Sie im Standesamt.
Das Standesamt Wermelskirchen stellt Urkunden aus, wenn die Geburt, der Tod, oder die Eheschließung in Wermelskirchen beurkundet wurde.
Welche Personenstandsurkunden kann das Standesamt Wermelskirchen ausstellen?
Es können auch internationale (mehrsprachige) Geburts,- Heirats,- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Urkunde Sie genau benötigen, können Sie sich gerne an das Standesamt wenden. Am besten geben Sie immer den Zweck an, für die Sie die Urkunde benötigen.
Wenn Sie eine Urkunde oder eine Registerabschrift benötigen, fordern Sie diese bitte schriftlich per Email oder Brief an. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Da Urkunden nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden dürfen, schicken Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Adresse mit. Urkunden und beglaubigte Registerabschriften sind außerdem kostenpflichtig. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Die Kontoverbindungen werden Ihnen nach schriftlicher Anforderung mitgeteilt. Sobald der Betrag auf dem Konto der Stadt Wermelskirchen eingegangen ist, wird Ihnen das Dokument zugeschickt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, persönlich im Standesamt nachzufragen und vor Ort zu bezahlen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbüchern bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.
Andernfalls benötigen wir eine schriftliche formlose Vollmacht, oder aber einen Nachweis des rechtlichen Interesses wie z.B. Schreiben der Rentenkasse oder des Amtsgerichts o.ä.
Detailfragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten. Nutzen Sie auch unser Online-Angebot (siehe unter Links).
Urkunden erhalten Sie im Standesamt.
Das Standesamt Wermelskirchen stellt Urkunden aus, wenn die Geburt, der Tod, oder die Eheschließung in Wermelskirchen beurkundet wurde.
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Es können auch internationale (mehrsprachige) Geburts,- Heirats,- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Urkunde Sie genau benötigen, können Sie sich gerne an das Standesamt wenden. Am besten geben Sie immer den Zweck an, für die Sie die Urkunde benötigen.
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Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbüchern bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.
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Es können auch internationale (mehrsprachige) Geburts,- Heirats,- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
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Wenn Sie eine Urkunde oder eine Registerabschrift benötigen, fordern Sie diese bitte schriftlich per Email oder Brief an. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Da Urkunden nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden dürfen, schicken Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Adresse mit. Urkunden und beglaubigte Registerabschriften sind außerdem kostenpflichtig. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
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Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbüchern bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.
Andernfalls benötigen wir eine schriftliche formlose Vollmacht, oder aber einen Nachweis des rechtlichen Interesses wie z.B. Schreiben der Rentenkasse oder des Amtsgerichts o.ä.
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Das Standesamt Wermelskirchen stellt Urkunden aus, wenn die Geburt, der Tod, oder die Eheschließung in Wermelskirchen beurkundet wurde.
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Es können auch internationale (mehrsprachige) Geburts,- Heirats,- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Urkunde Sie genau benötigen, können Sie sich gerne an das Standesamt wenden. Am besten geben Sie immer den Zweck an, für die Sie die Urkunde benötigen.
Wenn Sie eine Urkunde oder eine Registerabschrift benötigen, fordern Sie diese bitte schriftlich per Email oder Brief an. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Da Urkunden nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden dürfen, schicken Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Adresse mit. Urkunden und beglaubigte Registerabschriften sind außerdem kostenpflichtig. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Die Kontoverbindungen werden Ihnen nach schriftlicher Anforderung mitgeteilt. Sobald der Betrag auf dem Konto der Stadt Wermelskirchen eingegangen ist, wird Ihnen das Dokument zugeschickt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, persönlich im Standesamt nachzufragen und vor Ort zu bezahlen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbüchern bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.
Andernfalls benötigen wir eine schriftliche formlose Vollmacht, oder aber einen Nachweis des rechtlichen Interesses wie z.B. Schreiben der Rentenkasse oder des Amtsgerichts o.ä.
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Es können auch internationale (mehrsprachige) Geburts,- Heirats,- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Sollten Sie nicht genau wissen, welche Urkunde Sie genau benötigen, können Sie sich gerne an das Standesamt wenden. Am besten geben Sie immer den Zweck an, für die Sie die Urkunde benötigen.
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Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbüchern bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.
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Sollten Sie nicht genau wissen, welche Urkunde Sie genau benötigen, können Sie sich gerne an das Standesamt wenden. Am besten geben Sie immer den Zweck an, für die Sie die Urkunde benötigen.
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M.
Bußmann
Standesbeamtin
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
K.
Witt
Standesbeamtin
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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Donnerstag
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V.
Winkler
Standesbeamtin
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Andernfalls benötigen wir eine schriftliche formlose Vollmacht, oder aber einen Nachweis des rechtlichen Interesses wie z.B. Schreiben der Rentenkasse oder des Amtsgerichts o.ä.
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