Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

keine Gebühren

  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern es bereits geboren ist) ansonsten den Mutterpass
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern

Ihre Ansprechperson

Frau S. Martens

Sachbearbeiterin S.Martens@­wermelskirchen.de Adresse | Öffnungszeiten | Details