Verkehrsangelegenheiten sind u. a. :
Der Antrag zur "Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraumgemäß 45 Abs. 6 StVO" ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Arbeiten zu stellen.
A.
Halbach
Straßenverkehrsmanagement
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Cl.
Halbach
Sondernutzung und Verkehrsangelegenheiten
Betriebshof
Montag
08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
A.
Halbach
Straßenverkehrsmanagement
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
A.
Halbach
Straßenverkehrsmanagement
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Verkehrsangelegenheiten sind u. a. :
Der Antrag zur "Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraumgemäß 45 Abs. 6 StVO" ist schriftlich, spätestens 14 Kalendertage vor der beabsichtigten Ausübung der Arbeiten zu stellen.