Gemäß der Richtlinie der Stadt Wermelskirchen für die Verwendung städtischer Symbole vom 10.02.2012 bleibt die Verwendung des Stadtwappens, der Stadtflagge und des Dienstsiegels ausschließlich der Stadt Wermelskirchen und ihren Einrichtungen vorbehalten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Wermelskirchen zum Ausdruck bringen wollen, dürfen das Wappen in stilisierter Form und die Stadtflagge in Form einer Fahne frei verwenden, sofern hierdurch nicht das Ansehen der Stadt gefährdet oder geschädigt wird.
Sie können die entsprechenden Vorlagen dafür nachfolgend herunterladen.
Die Vorlage für die Stadtflagge in Form einer Fahne können Sie per Mail anfordern.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Wermelskirchen für die Verwendung städtischer Symbole vom 10.02.2012 bleibt die Verwendung des Stadtwappens, der Stadtflagge und des Dienstsiegels ausschließlich der Stadt Wermelskirchen und ihren Einrichtungen vorbehalten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Wermelskirchen zum Ausdruck bringen wollen, dürfen das Wappen in stilisierter Form und die Stadtflagge in Form einer Fahne frei verwenden, sofern hierdurch nicht das Ansehen der Stadt gefährdet oder geschädigt wird.
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M.
Weidner
Sachgebietsleiter 10.3, Stellvertretender Amtsleiter, Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher personalwirtschaftlicher und personalrechtlicher Angelegenheiten , Bearbeitung zentraler Organisationsaufgaben , Stellenplan und Stellenbedarf, Sonder-/Quers
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
T.
Nötzel
Verwaltungsarchiv und historisches Archiv
M.
Weidner
Sachgebietsleiter 10.3, Stellvertretender Amtsleiter, Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher personalwirtschaftlicher und personalrechtlicher Angelegenheiten , Bearbeitung zentraler Organisationsaufgaben , Stellenplan und Stellenbedarf, Sonder-/Quers
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Wermelskirchen für die Verwendung städtischer Symbole vom 10.02.2012 bleibt die Verwendung des Stadtwappens, der Stadtflagge und des Dienstsiegels ausschließlich der Stadt Wermelskirchen und ihren Einrichtungen vorbehalten.
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Wermelskirchen zum Ausdruck bringen wollen, dürfen das Wappen in stilisierter Form und die Stadtflagge in Form einer Fahne frei verwenden, sofern hierdurch nicht das Ansehen der Stadt gefährdet oder geschädigt wird.
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