Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten an Personen mit geringen Einkünften.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im Ordnungsamt. Die Ausgabe und Annahme von Wohngeldanträgen erfolgt im Bürgerbüro.
Aktuelle Antragsvordrucke zum Wohngeld finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann mit dem Wohngeldrechner online ein Wohngeldantrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden.
Link: Wohngeldrechner
Eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen finden Sie im untenstehenden Download-Bereich.
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B.
Lob
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Schwerbehinderte, Schankgenehmigungen und Gaststätten
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
B.
Lob
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Schwerbehinderte, Schankgenehmigungen und Gaststätten
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
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