Der Personalrat ist zuständig für die personellen Angelegenheiten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wermelskirchen. Er setzt sich zusammen aus 7 Vertreterinnen und Vertretern für die Gruppe der Beschäftigten und 2 Vertreterinnen und Vertretern für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten.
Aktuelle Wahlperiode: 2020 - 2024.
Die Tätigkeit des Personalrates beruht auf den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW).
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 LPVG arbeiten Dienststelle und Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.