Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wermelskirchen

Grundsätzliches

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wermelskirchen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, erfolgen nach § 17 (1) der Hauptsatzung als "Amtliche Bekanntmachung" durch Veröffentlichung in den Wermelskirchener Tageszeitungen "Bergische Morgenpost" und "Wermelskirchener Generalanzeiger", soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in den erforderlichen Fällen  nach § 17 (3) der Hauptsatzung infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der Anschlagtafel (Schwarzes Brett) im Bürgerzentrum, Telegrafenstr. 29-33
 
Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen nachgeholt. Amtliche Bekanntmachungen, bei denen eine Veröffentlichung in dieser Form nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgen lediglich durch Aushang an den genannten Anschlagtafeln. Ferner wird durch das Internet auf den Anschlag/auf die Veröffentlichung in den Tageszeitungen hingewiesen. Sofern im Einzelfall eine verlängerte Aushangsfrist vorgesehen ist, wird hierauf besonders hingewiesen. Die Inhalte der Amtlichen Bekanntmachungen sind i. d. R. noch für 1 Woche im Internet abrufbar.
 
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Folgende amtliche Bekanntmachungen sind zurzeit im Volltext abrufbar: