Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter

Name  Funktion 
Marion Lück Bürgermeisterin
Stefan Leßenich 1. Stellvertretender Bürgermeister
Norbert Galonska 2. Stellvertretender Bürgermeister

 

Das Wahlverfahren

Außer der hauptamtlichen Bürgermeisterin sind seit der Kommunalwahl am 13.09.2020 noch 54 Mitglieder im Rat der Stadt Wermelskirchen vertreten. Zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2020 war Wermelskirchen in 24 Wahlbezirke eingeteilt. 

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Gewählt werden Wahlbezirksbewerber/innen und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien der Wahlbezirksbewerber/innen.

Mit ihren Stimmen wählen die Wählerinnen/die Wähler die Wahlbezirksbewerber/innen und gleichzeitig die Reservelisten derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die die Bewerberin/der Bewerber aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter/innen voll angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet. Erhält eine Partei in den Wahlbezirken der Gemeinde mehr Sitze, als ihr unter Zugrundelegung einer verhältnismäßigen Verteilung zusteht, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat). Parteien oder Wählergruppen, die nach der Berechnung im Divisorverfahren nicht mindestens einen Sitz erreichen, bleiben bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt.  
(Quelle: Innenministerium NRW)

 

Die Mitglieder im Rat der Stadt

  • Nähere Informationen zu den Mandtatsträger, finden Sie hier >>> 
  • Nach der vom Rat der Stadt erlassenen Ehrenordnung und dem Korruptionsbekämpfungsgesetz haben die Ratsmitglieder und Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter regelmäßig schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Die Angaben werden auf der städtischen Homepage dauerhaft im Bürgerinformationssystem unter dem jeweiligen Kommunalpolitiker bekannt gemacht.

 

Die Parteien und Wählervereinigungen im Internet