Datenschutz bei der Stadt Wermelskirchen

Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten, zum Beispiel in den Bereichen Bürgerbüro, Amt für Soziales und Inklusion und Amt für Stadtentwicklung. Durch die in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken die Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.

Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verpflichtet die Stadt Wermelskirchen als öffentliche Stelle das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das heißt das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden. Unter der Verarbeitung der Daten ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie das Nutzen personenbezogener Daten zu verstehen.

Der behördliche Datenschutzbeauftrage hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW und anderer spezialgesetzlicher Regelungen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung Wermelskirchen eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadtverwaltung Wermelskirchen sowie für alle Beschäftigten der Stadt in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wermelskirchen ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeiten anderer Behörden oder privater Unternehmer betreffen. Dies gilt auch für Wermelskirchener Unternehmen. In diesen Fällen sollten sich betroffene Personen an die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörden oder an die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW und gegebenenfalls an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden.


Ihre Ansprechperson


M. Winkelmann

datenschutz@­wermelskirchen.de 02196 710-109 Adresse | Öffnungszeiten | Details