Sanierungssatzung Innenstadt

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Wermelskirchen Innenstadt“ beschlossen. Das Sanierungsverfahren wird gemäß § 141 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Durchführungsfrist für städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet endet am 31.12.2030. Mit Bekanntmachung am 23.11.2019 wurde die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.

Die Sanierungssatzung, bestehend aus dem Satzungstext und der zugehörigen Planzeichnung, können Sie über den nachfolgenden Link aufrufen:

Als Orientierungshilfe, ob ein Gebäude oder ein Grundstück innerhalb der Sanierungssatzung liegt, stehen nachfolgend zwei weitere Planzeichnungen zur Verfügung: