Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle.

Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen. Er wacht auch darüber, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden und kann Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen.

Er setzt sich in Wermelskirchen zusammen aus 7 Vertreterinnen und Vertretern für die Gruppe der Beschäftigten und Vertreterinnen und Vertretern für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Er wird in NRW für 4 Jahre gewählt. Die aktuelle Wahlperiode ist von 2020 bis 2024.

Entsprechend der Grundsätze des Landespersonalvertretungsgesetzes NW arbeiten Dienststelle und Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigtenvertrauensvoll zusammen. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Personalrat von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er sollte ausreichend Zeit haben, sich im Gremium dazu eine Meinung zu bilden.

Der Personalrat organisiert den jährlichen Betriebsausflug, die Altweiber-Feier und setzt mit den Vorsitzenden der Gemeinschaftskasse auch deren Vorgaben bei Mitarbeiterehrungen um.

Rechtsgrundlagen

Die Tätigkeit des Personalrates beruht auf den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW).
 
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 LPVG arbeiten Dienststelle und Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.


Ihre Ansprechpersonen


J. Beschoten

personalrat.beschoten@­wermelskirchen.de 02196 710-170 0160 - 98576057 Adresse | Details

S. Rabe

personalrat.rabe@­wermelskirchen.de 02196 710-171 0160 - 99593300 Adresse | Öffnungszeiten | Details