Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Bei der Jugendhilfe im Strafverfahren handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene, spezialisierte Form der Jugendhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Sie ist ein fester Bestandteil im gesamten Jugendstrafverfahren.
Aufgaben:
- Unterstützung und Beratung junger Straftäter und ihrer Familien
- Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden zu Gerichtsverhandlungen
- Stellungnahme als Entscheidungshilfe für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
- Stellungnahme zur möglichen Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden
- Abstimmung und Begleitung von Auflagen und Weisungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
- Mitwirkung in Haftsachen
- Durchführung pädagogischer Maßnahmen sowie soziale Trainingskurse auch im präventiven Bereich
Ziel der Arbeit ist die Vermeidung neuer Straftaten. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Sinne des §2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) im Vordergrund.