Dienst- und Fachaufsicht für den Bereich Jugendförderung nach §§ 11-14 SGB VIII und Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII, §§ 38,50 JGG.
Grundsätzlich hat nach dem SGB VIII jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechtes soll Jugendförderung junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
Hierzu werden den jungen Menschen verschiedene Angebote zur Verfügung gestellt. Dabei soll an den Interessen der jungen Menschen angeknüpft werden, und die Angebote sollen von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und befähigt werden.
Die Fachberatung unterstützt die fachliche Weiterentwicklung der Jugendförderung. Sie versteht sich als Dienstleister für Leitungen und Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger sowie deren Kooperationspartner in verschiedenen Themenbereichen und Projekten.
Die Fachberatung berät öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe zu Fragen der Qualitäts- und Konzeptionsentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit, unterstützt den Erwerb der Jugendleiter-Card zur Sicherung der Qualitätstandards und berät in Konfliktsituationen.
Anerkannten Trägern der Jugendhilfe ist es möglich für Maßnahmen und Projekte eine finanzielle Förderung über den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Wermelskirchen zu erhalten.
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eigenständige Aufgabe der Jugendförderung und möchte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Erziehungsberechtigten begleiten, stärken, unterstützen und aufklären. Die jungen Menschen sollen befähigt werden, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Als Primärprävention richten sich die Angebote an alle jungen Menschen im Alter zwischen 6 und max. 27 Jahren, um sie zu befähigen, sich selbst vor Gefährdungen zu schützen und dafür Handlungskompetenzen zu entwickeln.