Stadtjugendreferentin

Dienst- und Fachaufsicht für den Bereich Jugendförderung nach §§ 11-14 SGB VIII und Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII, §§ 38,50 JGG.

 

Jugendförderung

Grundsätzlich hat nach dem SGB VIII jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechtes soll Jugendförderung junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.

Hierzu werden den jungen Menschen verschiedene Angebote zur Verfügung gestellt. Dabei soll an den Interessen der jungen Menschen angeknüpft werden, und die Angebote sollen von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und befähigt werden.

 

Angebote der Jugendförderung:

  • Konzeptentwicklung Jugendfreizeitpark mit den potentiellen Nutzergruppen
  • Angebote der Offenen Kinder-/Jugendarbeit Kattfabrik
  • städtische offene (Ferien-)Angebote und Projekte der Kattfabrik, beispielsweise Kinderstadt, Kunstbewegung, Kidspartys

 

Fachberatung Jugendförderung:

Die Fachberatung unterstützt die fachliche Weiterentwicklung der Jugendförderung. Sie versteht sich als Dienstleister für Leitungen und Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger sowie deren Kooperationspartner in verschiedenen Themenbereichen und Projekten.

Die Fachberatung berät öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe zu Fragen der Qualitäts- und Konzeptionsentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit, unterstützt den Erwerb der Jugendleiter-Card zur Sicherung der Qualitätstandards und berät in Konfliktsituationen.

Anerkannten Trägern der Jugendhilfe ist es möglich für Maßnahmen und Projekte eine finanzielle Förderung über den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Wermelskirchen zu erhalten.

 

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eigenständige Aufgabe der Jugendförderung und möchte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Erziehungsberechtigten begleiten, stärken, unterstützen und aufklären. Die jungen Menschen sollen befähigt werden, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Als Primärprävention richten sich die Angebote an alle jungen Menschen im Alter zwischen 6 und max. 27 Jahren, um sie zu befähigen, sich selbst vor Gefährdungen zu schützen und dafür Handlungskompetenzen zu entwickeln.

  • Papilio (Kindergartenkinder) in Kooperation mit der Fachdienst Prävention Nord, Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Lennep: Lernkonzept fördert soziale-emotionale Entwicklung, es geht darum, dass die Kinder lernen die 4 Basisgefühle (Trauer, Wut, Angst, Freude) bei sich selbst und auch bei anderen wahrzunehmen und damit umzugehen. Highlight dieses Programms ist Marionettentheater „Paula und die Kistenkobolde“.
  • Die große Nein-Tonne (Vorschulkinder) von der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück mit finanzieller von dem Verein BACAA: in dem Präventionstheaterstück, welches in den Kindertagesstätten vor- und nachbereitet wird, geht es um gute und schlechte Bauchgefühle.
  • Fühlfragen (Grundschulkinder der 3. und 4. Klassen) ebenfalls in Kooperation mit dem Fachdienst Prävention: Mitmachausstellung, die in den Schulen vor- und nachbereitet wird. Hierbei geht es auch, angepasst an das Alter, um gute und schlechte Bauchgefühle.
  • Weiterführende Schulen: dort finden auch in Kooperation mit dem Fachdienst Prävention Nord verschiedene Projekte in den Schulklassen und Elterninformationsabende statt. Hier geht es beispielsweise um die Themen Sexualität, Mediennutzung, Sucht und Kommunikation.
  • Bedarfsgerechte (Präventions-)Projekte und Aktionen, beispielsweise während Traditionsveranstaltungen Karneval und Kirmes.

Ihre Ansprechperson

Frau K. Töbelmann

K.Toebelmann@­wermelskirchen.de 02196 710-526 Adresse | Öffnungszeiten | Details