Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation von Frauen bei der Stadtverwaltung Wermelskirchen zu verbessern und der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und für die Umsetzung und Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass bei allen verwaltungsinternen Entscheidungen frauenrelevante Aspekte einbezogen werden.

Sie ist Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen bei der Stadtverwaltung. Vor dem Hintergrund gleichstellungsspezifischer Fragen wird sie aber auch  dann tätig, wenn Männer auf Grund ihres Geschlechts benachteiligt werden.