Informationen zum Erwerb des Personenbeförderungsscheines

Sie möchten gerne in Zukunft unseren Bürgerbus ehrenamtlich fahren? Für Ihr Interesse zuerst einmal herzlichen Dank.
 
Als Fahrerin oder Fahrer sollten Sie ein- bis zweimal im Monat etwa vier Stunden (eine Schicht) für den Fahrdienst zur Verfügung stehen. Wir fahren drei Schichten pro Tag.  Ihre Einsatzmöglichkeiten werden im Einsatzplan berücksichtigt.
Sie fahren nach Fahrplan auf einer festgelegten Strecke durch Wermelskirchen und Umgebung. Dabei lernen sie dankbare Bürgerinnen und Bürger kennen, die sich über Ihre Ankunft an der Haltestelle freuen.
 
Es ist gar nicht so schwer, Bürgerbusfahrerin oder Bürgerbusfahrer zu werden. Für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen:
 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Führerschein der Klasse 3 (neue Klasse B)
  • zwei Jahre Fahrpraxis
  • ärztliche Bescheinigung über die Fahrtauglichkeits-Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Nachweis der persönlichen Eignung (Führungszeugnis)

 
Bei der Fahrtauglichkeits-Untersuchung werden eine allgemeinärztliche und eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt. Dazu kommt eine Leistungsuntersuchung, bei der genormte Tests zur Belastbarkeit, Orientierungsleistung,  Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit durchgeführt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Leistungstest gerade auch von älteren Bewerbern meist problemlos bewältigt wird.
 
Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse www.vmuk.de

Die Untersuchungen werden nur nach Voranmeldung durchgeführt.

Terminvereinbarung durch Frank Sander

Bisher sind die Termine für unseren Verein immer zügig abgewickelt worden.
 
Nach den Untersuchungen werden Ihnen die Ergebnisse zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung ausgehändigt. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Personenbeförderungs-schein für zunächst 5 Jahre ausgestellt.
 
Sobald Sie Ihre ärztlichen Untersuchungen „bestanden" haben, können Sie beim Bürgerbüro Wermelskirchen Ihren Personenbeförderungsschein beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie:

  • den Nachweis über Ihre ärztlichen Untersuchungen
  • eine Kopie Ihres derzeitigen Führerscheins
  • ein Passbild (notwendig bei denjenigen, die noch einen uralten grauen oder einen rosafarbenen Führerschein haben).

 
Hinweis:  Sie benötigen ein ausgedrucktes Passbild, der Automat im Bürgerbüro kann nur digitale Passbilder produzieren!

Das Führungszeugnis müssen Sie gleichzeitig mit dem Personenbeförderungsschein im Bürgerbüro beantragen.
 
Die Unterlagen werden vom Bürgerbüro zur Straßenverkehrsbehörde nach Bergisch Gladbach weitergeleitet. Diese schickt Ihren Personenbeförderungsschein und automatisch auch den neuen EU-Kartenführerschein (soweit noch nicht vorhanden) an unseren Fahrdienstleiter, der Ihnen die Unterlagen aushändigt und mit Ihnen die Einführung in den Fahrdienst auf der Linie 264 bespricht.
 
Vor Einsatz im Liniendienst müssen Sie wenigstens drei Mitfahrten in den jeweiligen Schichten 1 bis 3 absolviert haben, um die Strecken, die Haltestellen und die in diesem Zusammenhang zu beachtenden besonderen Verhaltensweisen (z. B. Befahren von Busspuren, etc.) kennen zu lernen. Alle unsere Fahrerinnen und Fahrer sind gerne bereit, Sie zur Vermittlung dieser Informationen  mitzunehmen.
Bei diesen Fahrten lernen Sie dann auch das Fahrzeug und dessen Bedienung näher kennen.
 
Alle anfallenden Kosten übernimmt der Verein. Vorverauslagte Beträge werden Ihnen nach Vorlage der Quittungen erstattet.

Wichtig!!
Wenn Sie sich entschieden haben, Bürgerbusfahrer/in werden zu wollen, wenden Sie sich bitte vorab an unseren Fahrdienstleiter, Herrn Frank Sander. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kann Ihnen bei Fragen weiterhelfen.  

So erreichen Sie Herrn Frank Sander:
 

  
Auf eine gute Zusammenarbeit
Der Vorstand des Bürgerbusvereins Wermelskirchen e.V.