Viele ältere Menschen verfügen heute über eine gute finanzielle Absicherung. Das gilt aber nicht für alle. Seniorinnen und Senioren, deren Einkommen nicht zum Leben reicht, sollten sich nicht scheuen, die finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung

Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung

Zuständigkeitsbereich der Kranken- und Pflegekassen

  • Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad: Nach einer Operation oder aufgrund einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung gewährt die Krankenkasse häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe oder auch eine Kurzzeitpflege.
  • Unter bestimmten Umständen gewähren die Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten. Mehr Information bietet die Verbraucherzentrale

Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherungen

Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland

Opfer des Zweiten Weltkrieges, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen können, zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Versorgung, finanzielle Leistungen erhalten. Auch Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Opfer des DDR-Unrechts, ehemalige Bundeswehrsoldaten oder Impfgeschädigte haben Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Information gibt der Landesverband Rheinland, Fachbereich Soziale Entschädigung

Vergünstigungen und Zuschüsse

  • Stadtpass 
  • Der MobilPass berechtigt zum Kauf von vergünstigten Fahrkarten im Bereich des Verkehrsverbundes.
  • Rundfunkbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Der Antrag ist direkt an den Beitragsservice zu richten: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, Service-Telefon:01806 999 555 10, www.rundfunkbeitrag.de Der Antrag kann auch hier online gestellt werden oder im Bürgerbüro.
  • Prozesskostenhilfe: Mit der finanziellen Unterstützung der Prozesskostenhilfe können auch diejenigen einen Prozess führen, die aus eigenen Mitteln finanziell dazu nicht in der Lage sind. Amtsgericht Wermelskirchen Brückenweg 2 - 4, 42929 Wermelskirchen Telefon: 02196 712 0 Antrag: www.ag-wermelskirchen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Zivilsachen/index.php

Ergänzende Unterstützung

Folgende soziale Einrichtungen leisten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterstützung