Eltern sind wichtige Bezugspersonen, mit denen wir gemeinsam das Wohl der Kinder im Auge haben.

Zum Wohle und zur Förderung des Kindes müssen das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen und Eltern partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Eltern haben einen Anspruch darauf, regelmäßige Informationen über den Bildungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes zu bekommen.
 
Dazu dienen u.a. die Elterngespräche, die regelmäßig angeboten werden.
 
Das erste findet ca. 8 Wochen nach der Aufnahme statt, es dient dem Informationsaustausch über das Lebensumfeld des Kindes und gibt den Eltern einen  Einblick wie sich das Kind eingelebt hat. Es folgen Entwicklungsgespräche und gemeinsame Beratungen zur Förderung (mindestens einmal jährlich bei Vollendung eines Lebensjahres).
 
Ca. vier Wochen vor der Schulanmeldung findet noch einmal ein Gespräch über die Schulfähigkeit statt.
 
Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger werden in jeder Kindertageseinrichtung die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtung gebildet. Diese Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und pädagogischen Personal, sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
 
Die Elternversammlung setzt sich aus den Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder zusammen. Hier informiert der  Träger über personelle Veränderungen, sowie pädagogische sowie konzeptionelle Angelegenheiten.
 
Der Elternbeirat wird in der Elternversammlung gewählt und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
 
Der Rat der Tageseinrichtungen besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Hier wird über Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie Aufnahmekriterien beraten.
 
Die Elternbeiräte aller Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen können sich auf örtlicher Ebene zusammenschließen, um aus ihrer Mitte den Jugendamtselternbeirat zu wählen (vorausgesetzt, dass sich 15% aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligen). Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Belange aller Kindertageseinrichtungen gegenüber dem Jugendamt.
 
Auf Landesebene wird aus den Jugendamtselternbeiräten der Landeselternbeirat gewählt, dem von der Obersten Landesjugendbehörde - bei wesentlichen Fragen, die die Kindertageseinrichtungen betreffen - die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.