Das Baumgrab

Bestattung
 
Bei einer Baumbestattung auf dem Waldfriedhof wird die Urne im Wurzelbereich des vorhandenen Bewuchses (Moose, Rasen oder Bodendecker) bestattet.
 
 
Nutzungsrecht

Baumgrabstätten sind Urnenwahlgrabstätten in Sonderlage mit Gemeinschafts-Charakter. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen, nach Ablauf kann das Nutzungsrecht der Baumgemeinschaft  verlängert werden. 
Der Bestattungsbaum wird von jeglicher forst-wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen.
 
Ausnahmen sind notwendige baumpflegerische Maßnahmen. Sollte der Baum jedoch nicht mehr zu erhalten sein oder durch äußere Einflüsse umstürzen, wird ersatzweise ein neuer Baum in unmittelbarer Nähe gepflanzt.
 
Die Anzahl der Bestattungen der einzelnen Baumgemeinschaft wird auf 20 Urnen begrenzt.
Umbettungen aus der Baumgemeinschaft werden nicht durchgeführt!
 
 
Pflege
 
Eine herkömmliche Grabpflege, wie sie von anderen Grabstätten bekannt ist, wird bei der Baumbestattung ausgeschlossen. Eine Pflege findet ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung statt  und wird auf das notwendigste Maß beschränkt, um ein möglichst naturnahes Umfeld zu erhalten.
 
Das heißt auch, das Trauerkränze, Blumen usw. zwar abgelegt werden dürfen, nach spätestens aber einer Woche, seitens der Friedhofsverwaltung wieder entfernt werden. 
Pflanzungen aller Art sind unzulässig!

 

Grabmale

Grabmale sind bei dieser Bestattungsform nicht zugelassen! Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet den Baum und bringt auf Wunsch eine Metallplatte in der Größe von  10 x 5 cm an, die mit Namen und Sterbedatum versehen werden.
Die Entscheidung über die Platzierung, Ausgestaltung der Platte erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.