Beim Urnenwahlgrab gelten weitesgehend die gleichen Bedingungen wie beim Wahlgrab.
Auf einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Nach Ablauf der 25 oder 30 jährigen Ruhefrist können dann erneut Bestattungen durchgeführt werden.
Das Urnenwahlgrab hat eine Größe von 1m x 1m.
Urnenwahlgräber werden auf allen städtischen Friedhöfen angeboten.