Wahl zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

 

Rechtliche Grundlagen für eine Bundestagwahl sind:

  • Artikel 38 und 39 des Grundgesetzes, woraus sich der Zeitrahmen ergibt, in dem eine Bundestagswahl sattfinden muss,
  • das Bundeswahlgesetz mit der Wahlkreiseinteilung,
  • die Bundeswahlordnung sowie Anhang zur Bundeswahlordnung,
  • das Parteiengesetz und Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Wahlprüfungsgesetz Wahlstatistikgesetz, Bundeswahlgeräteverordnung und weitere Vorschriften

 

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei und deren Landesliste.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë).

 

Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.

 

Der Bundeswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl zuständig. Näheres zum Termin und weitere Informationen zur Bundestagswahl und dem Wahlrecht erhält man auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

 

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat)
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Deutsche, die am Wahltag außerhalb der BRD leben (Auslandsdeutsche), sofern sie

  • entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mind. 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von ihnen betroffen sind

 

müssen einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag ist ca. 6 Monate vor der Wahl auf der Homepage des Bundeswahlleiters abrufbar und muss mindestens am 21. Tag vor der Bundestagswahl im Bürgerbüro oder Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen eingegangen sein .

Für die kommende Bundestagswahl endet die Einreichungsrist des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche am 5. September 2021.

Automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Wermelskirchen eingetragen werden die Wahlberechtigten, die am Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl bei der Stadt Wermelskirchen gemeldet sind. Zugezogene nach dem Stichtag erhalten entsprechende Informationen zu Ihrem Wahlrecht bei ihrer Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro zu den dort üblichen Öffnungszeiten.

Hier finden Sie das Heft in leichter Sprache zur Bundestagswahl des 20. Deutschen Bundestages, herausgegeben durch den Bundeswahlleiter: Broschüre

In diesem "Informationsblatt"  (die Informationen basieren ebenso auf Informationen des Bundeswahlleiters) erhalten Blinde und Personen mit Sehbehinderung Hinweise zum Erhalte von Stimmzettelschablonen.

Rechtsgrundlagen: Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung