Wahlhelfer

Möchten Sie die Demokratie einmal live erleben?

Sofern Sie zu den anstehenden Wahlen wahlberechtigt sind und Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer haben, melden Sie sich doch bitte im Wahlbüro/Haupt- und Personalamt der Stadt Wermelskirchen, Frau Leßenich-Sgarra, Tel. 02196 710-104 oder kontaktieren Sie uns frühzeitig per E-Mail unter: Wahlen@wermelskirchen.de.
 
Sie können sich dann gerne in den "Wahlhelferpool" der Stadtverwaltung Wermelskirchen aufnehmen lassen.
 
In jedem Fall beachten Sie frühzeitg den Wahlhelferaufruf in der Lokalpresse und auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen.
 
Sie können sich gerne schon jetzt mit einem entsprechenden Anmeldeformular als Wahlhelfer/in zu einer anstehenden Wahl anmelden.
Sie haben hier auch die Möglichkeit, einen Wunschwahlbezirk anzugeben, in dem Sie eingesetzt werden möchten.
 
In Wermelskirchen werden für jede Wahl ca. 300 Wahlhelfer/innen benötigt, um die Besetzung in 24 Wahllokalen und 8 Briefwahlvorständen sicherzustellen. Neben städt. Bediensteten, Mitarbeitern anderer Behörden und Parteimitgliedern benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger, denn zu jeder Wahl sind umfangreiche Arbeiten notwendig!
 
Deshalb nutzen Sie die Gelegenheit, "mittendrin" zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an einem Wahlsonntag ein Stück Demokratie "live" zu erleben.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand eines Wahlbezirks zusammen?

Zunächst wird unterschieden zwischen 24 Wahlvorständen in den 24 Stimmbezirken (Wahllokalen) im Stadtgebiet und
8 Briefwahlvorständen im Bürgerzentrum.

Jeder Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
1 Wahlvorsteher,
1 stellvertretendem Wahlvorsteher,
1 Schriftführer und dessen Stellvertreter und je nach Wahlbezirkgröße aus
4-5 Beisitzern, also besteht der Wahlvorstand aus max. 9 Personen.(je nach Wahl)

Wann tritt der Wahlvorstand zusammen und wie wird die Tätigkeit entschädigt?

Der Wahlvorstand eines Wahllokales tritt bereits um 7.30 Uhr zusammen, der Briefwahlvorstand erst nachmittags. Die Wahlhandlung selbst beginnt dann um 18.00 Uhr.

Je nach Einsatz erhalten die Wahlhelfer derzeit eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50,00 € (im Wahllokal) und
40,00 (im Briefwahlvorstand).

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand eines Wahllokales hat zwei Aufgaben:

  1. die Durchführung der Wahlhandlung
    (hierunter fallen die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, das Beaufsichtigen der Wahlkabine und Wahlurne, das Führen eines Wählerverzeichnisses, das Sicherstellen der Einhaltung des Wahlgeheimnisses)  
  2. die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in dem Wahlbezirk
    (hierunter fallen das Auszählen der Stimmzettel, Führen einer Wahlniederschrift, Übermittlung des Ergebnisses an das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung, das Packen der Wahlunterlagen) 

 
Bei dem Briefwahlvorstand enfällt die Durchführung der Wahlhandlung. Ein Briefwahlvorstand zählt und öffnet die Wahlbriefe, die bereits in den Wochen vor einer Wahl im Wahlbüro eingehen und ermittelt dann das Wahlergebnis in seinem Briefwahlvorstand.

Was ist "Briefwahl"?

Viele Wählerinnen und  Wähler nutzen vermehrt die Möglichkeit der Briefwahl.
Der Antrag auf eine Briefwahl kann zu einer bestimmten Frist vor einer Wahl im Wahlbüro online über die Homepage www.wermelskirchen.de gestellt werden oder aber schriftlich durch Rücksendung der Wahlbenachrichtungskarte (in einem frankierten Umschlag!) oder per E-Mail.
 
Die Wählerinnen und Wähler erhalten dann bereits vor einer Wahl

  • einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl;
  • einen blauen Wahlumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag
  • einen Wahlschein, der handschriftlich zu unterschreiben ist und
  • ein Merkblatt über die Durchführung einer Briefwahl.

 
Das Wahlbüro verschickt die Briefwahlunterlagen dann an die von dem Wähler/der Wählerin angegebene Anschrift. Dies kann auch eine Urlaubsanschrift sein.
 
Ein Direktwahlbüro im Bürgerzentrum ermöglicht es, dass Wählerinnen und Wähler ebenso bereits in den Wochen vor einer Wahl ihre Stimme direkt per Briefwahl abgeben können, weil sie beispielsweise am Wahlsonntag verhindert sind, in das Wahllokal zu gehen.


Ihre Ansprechperson


C. Leßenich-Sgarra

C.Lessenich-Sgarra@­wermelskirchen.de 02196 710-104 Adresse | Öffnungszeiten |

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