Führerschein-Tausch: Auch im Bürgerbüro möglich

Erstellt von Stephan Singer |

Jetzt rechtzeitig einen Termin vereinbaren und beruhigt weiter Auto fahren: Zum Stichtag 19. Januar 2026 verlieren die ersten EU-Kartenführerscheine - die mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 - ihre Gültigkeit. Auf diesen Führerscheinkarten befindet sich das Ausstellungsdatum übrigens auf der Vorderseite unter „4a“.

Um nicht in Zeitdruck zu geraten, macht es für Inhaberinnen und Inhaber solcher Führerscheine Sinn, die kommenden Wochen zu nutzen und einen Termin zur Beantragung eines neuen Führerscheins zu vereinbaren. Darauf weisen der Rheinisch-Bergische Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde und die Stadt Wermelskirchen hin.

Service: Die Beantragung eines neuen Führerscheins ist übrigens nicht nur bei den Stellen der Kreisverwaltung möglich, sondern auch im Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen, wofür online ein Termin reserviert werden kann.

Zum Termin für den Führerscheintausch werden der Personalausweis, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, die Gebühr beträgt 31,50 Euro. Der neue, fälschungssichere Führerschein kommt dann nach wenigen Wochen per Post direkt nach Hause.

Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Dokument unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld und im Ausland sogar empfindlich höhere Strafen.

Info: Alle Kartenführerscheine, die im Jahr 2002 oder später ausgestellt worden sind, müssen bis 2033 gestaffelt nach Ausstellungsjahrgang umgetauscht werden.

Zurück
EU-Kartenführerschein
EU-Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahrgängen 1999 bis 2001 verlieren im Januar 2026 ihre Gültigkeit. Foto: Stadt Wermelskirchen / Stephan Singer
Bekanntmachungen