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Wer ein Denkmal besitzt, übernimmt per Denkmalschutzgesetz automatisch die Pflicht, das Denkmal nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Oftmals ist dies mit Mehrkosten durch denkmalpflegerische Auflagen verbunden. Die entstehenden Mehrkosten werden indirekt durch steuerliche Vorteile gefördert und der Denkmaleigentümer somit ein Stück weit entlastet. Für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen bei der Einkommensteuer muss jedoch eine denkmalpflegerische Erlaubnis vorliegen und die Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sein. Diese Begünstigung ist für alle Gebäude, die in der Denkmalliste geführt werden, vorläufig eingetragen sind oder in einem Denkmalbereich liegen, möglich. Für Gebäude, die in der Nähe eines Denkmals liegen, gilt diese Begünstigung jedoch nicht. Verliert ein Denkmal während des steuerlich begünstigten Zeitraumes seinen Denkmalstatus, so wird das Finanzamt hierüber informiert. Entsprechend entfällt die Begünstigung ab diesem Zeitpunkt.
Auf Antrag stellt die Untere Denkmalbehörde Ihnen diese (gebührenpflichtige) Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
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Reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular inklusive aller notwendigen Unterlagen (Originalrechnungen – die Sie natürlich wiederbekommen –; eine Kopie der Rechnungen; die ausgefüllte, tabellarische Auflistung der Aufwendungen und ggf. Fotografien) bei der Unteren Denkmalbehörde ein.
Weitere Informationen zum Thema Steuer finden Sie auch in dieser Broschüre (als PDF-Download).
Bezüglich der entstehenden Mehrkosten können, so sieht es der Paragraph § 35 des Denkmalschutzgesetzes vor, neben der indirekten Förderung durch die Steuer, auch direkt öffentliche Fördermittel im Rahmen des Bundes oder Landes sowie der Kommune oder der Region beantragt werden. Auch private Stiftungen fördern Maßnahmen am Denkmal. Neben dieser Förderung stehen bei einigen Banken noch zinsgünstige Darlehen bereit.
Da sich die Förderprogramme immer wieder ändern, ist die folgende Liste nicht als abschließend zu betrachten und kann nicht aktuell gehalten werden.
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