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In herausfordernden Lebenssituationen unterstützt die Stadt Wermelskirchen Familien, Kinder und Jugendliche mit einem umfassenden Angebot an erzieherischen Hilfen. Diese Hilfen bieten betroffenen Familien Orientierung und Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsfragen und schwierigen Lebenslagen.
Das Angebot umfasst individuelle Beratungen, Hilfestellungen in Krisenzeiten sowie intensive Betreuung und Begleitung durch Fachkräfte. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die das Wohl des Kindes und das Familienleben fördern. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Einrichtungen und Trägern zusammen, um eine bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.
Im Rahmen unserer Sprechzeiten gibt es für alle Bewohner unserer Stadt die Möglichkeit, einen unverbindlichen Termin bei uns zu vereinbaren.
Unsere Beratung ist selbstverständlich kostenlos und wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und beachten den Sozialdatenschutz!
Beratung und Information in Fragen der Erziehung und bei der Alltagsbewältigung
• wenn sich Kinder und Jugendliche nicht mehr mit ihren Eltern verstehen
• wenn sich Kinder und Jugendliche ständig über Regeln und Grenzen hinwegsetzen
• bei Auffälligkeiten im Sozialverhalten
• bei Problemen im Zusammenhang mit Kindergarten und Schule
• im Umgang mit Behörden und Institutionen
• wenn Ihnen alles über den Kopf wächst und Sie nicht mehr weiter wissen
Trennungs- und Scheidungsberatung
• Was sollten Eltern wissen, wenn sie beabsichtigen sich zu trennen?
• Wie schaffen es Eltern auch nach der Trennung/Scheidung gemeinsam Verantwortung für die Kinder zu tragen?
• Wie können Umgangskontakte und Besuchsregelungen gestaltet werden?
Hilfen zur Erziehung
• Hilfen bei der Regelung und Bewältigung des Erziehungsalltages
• Hilfestellungen bei individuellen Krisensituationen, wie z.B. bei Ausfall eines Elternteils
• Beratung, Hilfe und Unterstützung, um eine Heimerziehung zu vermeiden
• Einleitung und Steuerung von notwendigen erzieherischen Hilfen
Schutz von Kindern und Jugendlichen
• Klärung und Beratung bei familiärer Gewalt und sexuellem Missbrauch
• Schutz von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Bürgerzentrum
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit
Werkstudentin ASD
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, wenn sie seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und daher ihre „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (nach § 35a Abs.1 SGB VIII).
Im Rahmen der Unterstützungsleistungen nach §35a SGB VIII hat das Kind oder der Jugendliche einen eigenen Anspruch auf Leistungen - nicht wie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung der Personensorgeberechtigte.
Voraussetzung neben der drohenden bzw. bereits vorhandenen seelischen Behinderung ist zusätzlich eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder eine erwartete Beeträchtigung der Teilhabe (§ 35a Abs.1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII).
Aufgabe des Bezirkssozialdienstes ist es, im Rahmen der Eingliederungshilfe passende Hilfesangebote gemeinsam mit den Familien zu erarbeiten, die Eltern und das Kind / den Jugendlichen zu beraten und ggf. weitere Kontaktdaten entsprechender Unterstützungseinrichtungen zu vermitteln.
Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
Nach einem persönlichen Beratungsgespräch im Jugendamt, werden die weiteren Schitte für die Beantragung einer Unterstützungsleistung gemäß §35a SGB VIII vereinbart.
Folgende Unterlagen werden zur Beantragung einer Unterstützungsleistung gem. §35a SGB VIII benötigt:
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads.
Die Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes der Stadt Wermelskirchen stehen Ihnen jederzeit gerne beratend und informierend telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Bürgerzentrum
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit
Werkstudentin ASD
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit
Fast alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland nutzen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Dies wird unter anderem an den beiden größten Leistungsbereichen deutlich: Viele Kinder in Deutschland werden in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut und gefördert. Weiterhin profitieren viele junge Menschen von den Leistungen aus dem Bereich Erzieherischer Hilfen. Damit leistet die Kinder- und Jugendhilfe einen unentbehrlichen Beitrag für ein positives Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.
Die Aufgaben des Jugendamtes Wermelskirchen auf Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes / Sozialgesetzbuch VIII nimmt u.a. folgende Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr:
Unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und Wahrung der Vertraulichkeit wird angestrebt, mit den jeweils Ratsuchenden eine Lösung des Problems zu erarbeiten, welche von möglichst allen getragen werden kann. Auch werden die Ratsuchenden in außergewöhnlichen belastenden Situationen, wie schwerer Krankheit, Abhängigkeit von Suchtmitteln oder Tod eines Elternteiles beratend unterstützt.
Die Fachkräfte des Jugendamtes stellen auf Wunsch den Kontakt zu weiteren Anlaufstellen (z. B. Agentur für Arbeit, Schuldnerberatung, Einrichtungen der Behindertenhilfe, sonstige medizinische Dienste etc.) her.
Das Jugendamt Wermelskirchen ist Ansprechpartner sämtlicher Bürger in Wermelskirchen, die im Rahmen der Aufgaben des Jugendamtes Rat oder Hilfe benötigen. Die jeweiligen Ansprechpartner finden sie in den einzelnen Abteilungen:
In der Stadt Wermelskirchen befinden sich 19 Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung von verschiedenen Trägern. Von den 19 Einrichtungen sind 5 von der evangelischen Kirche, 7 in städtischer Trägerschaft, eine von der katholischen Kirche, eine vom Deutschen Roten Kreuz , eine von der Johanniter-Unfall-Hilfe und zwei von der Lebenshilfe Service gGmbH, eine Elterninitiative und eine von KitaConcept.
Die Einrichtungen verteilen sich über das ganze Stadtgebiet und sind grundsätzlich für die Kinder aller Wermelskirchener Bürger offen. Eltern haben die Möglichkeit zwischen drei verschiedenen wöchentlichen Betreuungszeiten zu wählen und zwar 25 Std./Woche, 35 Std./Woche und 45 Std./Woche. Diese Wahlmöglichkeit ist in allen 19 Einrichtungen möglich. Unabhängig von dem vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingent werden von den Kindertageseinrichtungen die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit gewährleistet.
Informationen über pädagogische Konzepte, freie Plätze etc. erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung.
Durch das Online-Bedarfsanzeigeverfahren Little Bird ist für Eltern überall mit Internetanschluss rund um die Uhr die Anmeldung in den Wermelskirchener Kindertageseinrichtungen möglich (www.little-bird.de). Wer Hilfe bei der Anmeldung über das Programm benötigt, oder keinen Internetanschluss hat, kann montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr bei Frau Rinner (Amt für Jugend, Bildung und Sport) im Rathaus (Zimmer 4.19) vorbeikommen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Unterstützung durch die Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie möchten Ihr Kind für einen 45-Stunden-Platz in einer der Wermelskirchener Kindertageseinrichtungen (Kitas) anmelden? Oder Ihr Kind wird bereits in einer Kita betreut und Sie möchten den Betreuungsumfang auf 45 Stunden pro Woche ausdehnen? Dann ist es wichtig, dass Sie das Merkblatt (siehe unten) zur Kenntnis nehmen und anschließend den nachfolgenden Vordruck Verbindliche Erklärung Sorgeberechtigter bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung ausfüllen.
Dienst- und Fachaufsicht für den Bereich Jugendförderung nach §§ 11-14 SGB VIII und Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII, §§ 38,50 JGG.
Grundsätzlich hat nach dem SGB VIII jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechtes soll Jugendförderung junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
Hierzu werden den jungen Menschen verschiedene Angebote zur Verfügung gestellt. Dabei soll an den Interessen der jungen Menschen angeknüpft werden, und die Angebote sollen von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und befähigt werden.
Die Fachberatung unterstützt die fachliche Weiterentwicklung der Jugendförderung. Sie versteht sich als Dienstleister für Leitungen und Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger sowie deren Kooperationspartner in verschiedenen Themenbereichen und Projekten.
Die Fachberatung berät öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe zu Fragen der Qualitäts- und Konzeptionsentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit, unterstützt den Erwerb der Jugendleiter-Card zur Sicherung der Qualitätstandards und berät in Konfliktsituationen.
Anerkannten Trägern der Jugendhilfe ist es möglich für Maßnahmen und Projekte eine finanzielle Förderung über den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Wermelskirchen zu erhalten.
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eigenständige Aufgabe der Jugendförderung und möchte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Erziehungsberechtigten begleiten, stärken, unterstützen und aufklären. Die jungen Menschen sollen befähigt werden, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Als Primärprävention richten sich die Angebote an alle jungen Menschen im Alter zwischen 6 und max. 27 Jahren, um sie zu befähigen, sich selbst vor Gefährdungen zu schützen und dafür Handlungskompetenzen zu entwickeln.
Ansprechpartnerin:
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Bei der Jugendhilfe im Strafverfahren handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene, spezialisierte Form der Jugendhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Sie ist ein fester Bestandteil im gesamten Jugendstrafverfahren.
Aufgaben:
Ziel der Arbeit ist die Vermeidung neuer Straftaten. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Sinne des §2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) im Vordergrund.
Ansprechpartner:
Die Jugendberufshilfe richtet sich an junge Leute, die beim Übergang von der Schule zur Ausbildung bzw. generell beim Eintritt in das Berufsleben Unterstützung wünschen.
Hilfe für junge Menschen durch…
…Beratungsgespräche
…Berufswahlorientierung
…Erstellung von Bewerbungsunterlagen
…Vermittlung von Praktikumsstellen
…Vermittlung in das Projekt „Mach Dich auf den Weg“ (HSA Kl. 9)
Ansprechpartnerin:
Das Kinder - und Jugendparlament hat laut eigener Satzung die Aufgabe, als Mittler zwischen Kindern und Jugendlichen und der Politik, d.h. dem Rat und seinen Ausschüssen aufzutreten, um die Interessen, Wünsche und Forderungen von Kindern und Jugendlichen dort einzubringen und sich für eine angemessene Umsetzung einzusetzen.
Dazu arbeiten die 23 gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier an verschiedenen Projekten und in mehreren Arbeitsgruppen (AGs) und vertreten gleichzeitig die Kinder und Jugendlichen aus Wermelskirchen in den verschieden Gremien und Ausschüssen der Stadt Wermelskirchen und des Landes Nordrhein-Westfahlen.
Zielsetzung:
„Schulsozialarbeit setzt sich allgemein zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie positiven Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dabei adaptiert sie die Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“[1]
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler; Lehrerkollegium, KJA-Kollegium/ Ganztagsteam, Eltern & Sorgeberechtigte, Schulleitung, Schulgremien, externe Kooperationspartner
Arbeitsfelder:
Schulsozialarbeit ist freiwillig, vertraulich, kostenlos und unabhängig.
Ansprechpartner:
Die Kattfabrik ist der offene Kinder- und Jugendbereich sowie die Jugendkunstschule in der Kattwinkelschen Fabrik, Kattwinkelstr. 3. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren. Es wird ein vielseitiges Programm mit offenen Treffs, Spielen, Kochen, Musik, Kunst, Ausflügen, Projekten und Veranstaltungen geboten.
Die offenen Bereiche sind in der Kattfabrik die Bereiche, die frei für jeden sind. Sie kosten nichts, erfordern keine Anmeldung und du kannst zu den angegebenen Öffnungszeiten einfach vorbeikommen.
Der offene Kindertreff ist ein Ort an dem ihr Freunde treffen, spielen, kochen und euch auspowern könnt. Das Programm ist nicht fest und wechselt wöchentlich von spannend und aktionsreich zu lehrreich oder gemütlich. Wie, was, wo gemacht wird, wird zusammen entschieden.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 13 - 18 Uhr.
In den Ferien sowie an Feiertagen zeitweise geschlossen (dem aktuellen Programm der Kattfabrik zu entnehmen).
Ansprechpartner:
Im offenen Jugendtreff wird ein abwechslungsreiches und individuelles Programm geboten, welches durch die Besucher mitgestaltet werden kann. Ob Sport, kochen, singen oder einfach mal auf dem Sofa sitzen, quatschen und Musik hören – Alles geht!
Öffnungszeiten:
Dienstag – Freitag 15 – 21 Uhr.
In den Ferien sowie an Feiertagen zeitweise geschlossen (dem aktuellen Programm der Kattfabrik zu entnehmen).
Ansprechpartner:
In der Jugendkunstschule finden wechselnde Wochenkurse, Projekte sowie offene Atelierzeiten statt. Hier kannst du deiner Kreativität beim Schneidern, Malen Songwriting usw. freien Lauf lassen.
Die Wochenkurse werden von verschiedenen Künstlern und Musikern angeboten und dauern in der Regel 1,5 – 2 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, für eine kostenfreie Probestunde vorbeizukommen. Die Kurse sind fortlaufend. Ein Einstieg ist jedoch jederzeit möglich.
Öffnungszeiten:
Dem aktuellen Programmheft der Kattfabrik zu entnehmen.
In den Ferienzeiten finden keine Kurse statt.
1. Das kleine Schneiderlein (Nähkurs für Anfänger) Immer Dienstags von 16 - 17.30 Uhr 15€ pro Monat 6-11 Jahre
2. Das offene Schneideratelier (Kreatives nähen für Kinder mit erster Näherfahrung) Immer Dienstags von 17.30 - 19.00 Uhr Kostenfrei
3. Offenes Singen (Freies Singen nach Lust und Laune) Immer Mittwochs von 17.15 - 19.15 Uhr Kostenfrei
4. Songwriting (Songs schreiben und aufnehmen) Immer Donnerstags 18.00 - 20.00 Uhr Kostenfrei
5. Musikvideo (Musikvideos drehen) Termine nur auf Anfrage und Absprache Kostenfrei
6. Kleine Künstlerwerkstatt (Malen und Basteln) Jeden Samstag 14.00 - 16.00 Uhr 15€ pro Monat 6-10 Jahre
7. Offenes Singen für Kinder ab 6 Jahren, Immer Montags ab 16.00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Auf dem ehemaligen Güterbahnhof am Zenshäuschen, verkehrsgünstig an der B51 sowie an Balkantrasse gelegen, befindet sich das Areal des Jugendfreizeitparks. Neben einem 460 m² großen Multifunktionsfeld, wo Streetball, aber auch Rollhockey, gespielt werden kann, wird vor allem der über 900 m² große Skatepark für Furore sorgen: Klassische Elemente wie Ledges, Rails, Rampen sowie Funboxes, welche von Skatern, BMX-Fahrern sowie von Scootern genutzt werden können, werden abgerundet durch eine opulente Bowl, welche vor allem für die BMX-Fahrer attraktiv ist und sicherlich auch aktive Fahrer aus der Region nach Wermelskirchen locken wird.
Bezirkssozialarbeit
Vorzimmer Dezernat II
Sachgebietsleitung Erzieherische Hilfen
Netzwerkkoordination Kinderschutz
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst
Sachbearbeitung Erzieherische Hilfen
Werkstudentin ASD
JuHiS, JBH, Kijupa
Fachberatung Kindertagesbetreuung
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit
Bezirkssozialarbeit, Pflegekinderdienst