Herzlich willkommen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wermelskirchen

Das Bürgerbüro ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wermelskirchen die zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung. 

Ob Sie umziehen, neue Ausweisdokumente beantragen oder Dokumente beglaubigen lassen möchten: Unsere sachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten und stehen auch bei weiteren Fragen mit Auskünften zur Verfügung. Sprechen Sie das Team des Bürgerbüros auch gerne an, wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Mitarbeiter oder einer kompetenten Mitarbeiterin für Fachfragen sind. Die Kolleginnen und Kollegen sind gerne für Sie da!

Bitte beachten Sie: Für die Dienstleistungen des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Einen Termin können Sie ganz bequem online vereinbaren. Auch bei der Terminvergabe vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen. Keine Sorge, wenn die Terminkapazitäten für den Tag bereits erschöpft sind: Täglich werden ab etwa 8.00 Uhr neue oder kurzfristig freigewordene Terminzeiten bereitgestellt. 

Sie können aber auch gerne die freie Sprechstunde nutzen. Donnerstags können Sie zwischen 14:00 und 17:00 ohne Terminvereinbarung ins Bürgerbüro kommen. Dann kann es allerdings zu Wartezeiten kommen. Auch samstags ist das Bürgerbüro erreichbar. Allerdings ausschließlich mit Termin! Eine Abholung von Ausweisdokumenten ist samstags nicht möglich!

 

Wichtige Informationen und Dienstleistungen

Termine im Bürgerbüro können Sie online buchen. 

Hinweis zur Terminvereinbarung: 

Die Onlineterminvergabe erfolgt über tempus-Terminmanagement. Für die Reservierung eines Termins erfolgt die Weiterleitung an tempus-termine.com.
Bei der Reservierung ist die Angabe folgender personenbezogener Daten erforderlich:
• Name
• Vorname

Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten stimmen Sie der Verarbeitung zu. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich für den Zweck der Terminvereinbarung. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Termin und alle damit verbundenen Daten selbstständig zu löschen. Dazu gibt es einen Menüpunkt und auch einen Löschlink in einer etwaig zugesandten Terminbestätigungs-Mail.
Alle Daten werden zwei Tage nach Erreichen des Termindatums vollautomatisch gelöscht. Es werden in tempus nur technisch notwendige Cookies, sogenannte Session-Cookies verwendet, keine Statistik- oder Werbecookies.

Sie sind gerade nach Wermelskirchen gezogen? Herzlich willkommen bei uns in der Stadt! 

Wichtig: Nach Ihrem Umzug in die Stadt müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. 
Hinweis: Die Anmeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen! Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden.  

Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Das gilt auch für Betreuerinnen und Betreuern von betreuten Personen. Bei Familienangehörigen mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung oder Haus genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular eigenhändig unterschreibt. 

Notwendige Unterlagen

seit dem 01.11.2015 muss bei der An-bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage des Mietvertrages ist NICHT ausreichend! 
Außerdem ist mindestens ein Identitätsnachweis nötig:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis
  • Ersatz- Personalausweis
  • Anerkannter und gültiger Pass
  • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 

Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze. Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen. Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf dem Anmeldeformular gemeinsam angemeldet werden. 
Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein Elternteil mit dem Kind aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht, oder wenn der Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechselt 

Gebühr/Kosten 
Keine Gebühr

Öffnungszeit Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Samstag:09:00 - 13:00 Uhr

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)