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Lärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme. Es handelt sich beim Lärm um unerwünschten Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen kann.
Seit 2002 gibt es mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung für die Bevölkerung. In einem in der EU einheitlichen Bewertungsverfahren werden Lärmschwerpunkte ermittelt und in Lärmkarten dargestellt. Bei Lärmproblemen entwickeln die Gemeinden in NRW aus den Lärmkarten Lärmaktionspläne. An dem Prozess wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Lärmaktionspläne (LAP) sollen helfen, besonders belastete Bereiche zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmenvorschläge den Lärm zu mindern. Sie sind alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Diese Intervalle werden als Stufen bzw. Runden bezeichnet und sind nummeriert.
Lärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme. Es handelt sich beim Lärm um unerwünschten Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen kann.
Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Menschen die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren.
In Deutschland fühlen sich laut Umweltbundesamt mehr als 75 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Lärm ist aber nicht nur belästigend, sondern kann zu gesundheitlichen Schäden führen.
Lärmschutz ist daher auch notwendiger Gesundheitsschutz.
Das europäische Parlament hat 2002 die Richtlinie zur "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" beschlossen, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie.
Ziel dieser Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Unter Umgebungslärm werden unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien verstanden, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der so genannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.) oder der Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen
Die Umgebungslärmrichtlinie regelt, dass die Lärmbelastung zu erfassen und in Lärmkarten darzustellen ist und bei problematischen Lärmsituationen Aktionspläne aufzustellen sind.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich zu informieren und an der Erstellung mitzuwirken.
Lärmkarten und Aktionspläne sind in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Lärmaktionspläne sollen vor allem rund um die Hauptlärmquellen helfen, besonders belastete Bereiche zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmenvorschläge den Lärm zu mindern. Die Bearbeitung des Lärmaktionsplans umfasst drei wesentliche Schritte:
Schritt 1: Identifizierung der Gebiete mit besonders hohen Belastungen mit Hilfe der Lärmkarten.
Schritt 2: Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation in der Kommune.
Schritt 3: Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Minderungsmaßnahmen.
Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Lärmaktionspläne aufzustellen. Bei den Umsetzungsmöglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen ist allerdings der Handlungsspielraum für eine Stadt wie Wermelskirchen sehr begrenzt. Die in Wermelskirchen kartierten Straßen A 1, B 51, L101, L408, L 409 und L 157 liegen in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht in der Verantwortung der Stadt Wermelskirchen. Der Lärmaktionsplan selbst bildet keine eigene Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen.
Für die nordrhein-westfälischen Kommunen außerhalb der Ballungsräume führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW (LANUV) die Lärmkartierung durch.
Für die Lärmkartierung erfasst das LANUV die Wermelskirchener Hauptverkehrsstraßen, auf denen mehr als 3 Millionen Fahrzeuge im Jahr unterwegs sind. Das sind in Wermelskirchen die Autobahn A1, die Bundesstraße B 51 und Teile der Landesstraßen L 157 und L 409. Die Ergebnisse für die Stadt Wermelskirchen finden sich auf der Website des LANUV.
Zudem ermittelt das LANUV die Zahl der Menschen, die an der Fassade von Schallpegeln oberhalb von 50 dB(A) betroffen sind:
Geschätzte Gesamtzahl der Menschen in Wermelskirchen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von
in 24h (LDEN) | > 55- 60 dB(A) | > 60- 65 dB(A) | > 65- 70 dB(A) | > 70- 75 dB(A) | > 75 dB(A) |
---|---|---|---|---|---|
2.734 | 1.671 | 1.050 | 610 | 12 | |
nachts (LNight) | > 50- 55 dB(A) | > 55- 60 dB(A) | > 60- 65 dB(A) | > 65- 70 dB(A) | > 70 dB(A) |
2.073 | 1.197 | 644 | 15 | keine |
Das LANUV berechnet die Lärmbelastungen nach einem vorgegebenen Verfahren mit spezieller Software. Für die Erarbeitung der Lärmkarten wird ein 3-dimensionales Berechnungsmodell erstellt, das unter anderem die Verkehrswege, das Verkehrsaufkommen, die Geländeoberfläche, Gebäude mit Gebäudenutzung und Einwohnerzahl sowie Lärmschutzbauwerke (Wände, Wälle) berücksichtigt.
Die Lärmkarten zeigen die Lage der untersuchten Straßen sowie das Maß der Lärmbelastung.
Dargestellt ist die Lärmbelastung sowohl für den Zeitraum von 24 Stunden (LDEN) als auch für den Nachtzeitraum (LNight). Die Lärmkarten zeigen anhand von farblichen Flächen, den sogenannten Isophonen-Bändern, die Höhe der Lärmbelastungen in 5 dB(A)-Pegelschritten. Dargestellt werden über das Jahr gemittelte Pegel, keine Spitzenpegel.
Nützliche Links:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 16. September 2024 den Lärmaktionsplan Runde 4 für die Stadt Wermelskirchen beschlossen.
Lärmaktionspläne sind, so gibt es der Gesetzgeber vor, regelmäßig zu fest vorgegebenen Terminen in einem 5-Jahresintervall auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) überarbeiteten Lärmberechnungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die nächste Lärmaktionsplanung findet also 2029 statt.