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Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren. Die Kindertagespflege hilft Eltern, Berufstätigkeit, Ausbildung o.ä. mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu vereinbaren.
Kindertagespflegepersonen betreuen zwischen zwei und maximal fünf Kindern, im privaten Haushalt oder in angemieteten Räumen. In einer Großtagespflege können bis zu neun Kinder von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Die Betreuung findet meist in angemieteten Räumen statt.
Eine Kindertagespflegeperson hat die Aufgabe, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes sowie ihrer Bedürfnisse altersgerecht zu fördern.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vermittlung und helfen Ihnen dabei eine für Ihre Familie passende Kindertagespflegeperson zu finden.
Eine Karte mit allen Betreuungsstellen finden Sie hier.
Die Stadt Wermelskirchen gewährt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine laufende Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen und erhebt bei den Eltern einen einkommensabhängigen Beitrag analog des Elternbeitragsverfahrens für die Kindertageseinrichtungen.
Bei Fragen zu finanziellen Angelegenheiten, Bescheiden, Gehaltsdokumenten, Verlängerung von Bescheiden etc. wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung Kindertagespflege.
Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung:
Die Fachberatung Kindertagespflege steht Ihnen als Ansprechpartner für alle sonstigen Fragen die Kindertagespflege betreffend zur Verfügung sowie zur individuellen Vermittlung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen.
Der Beratungsanspruch besteht über die Erstberatung hinaus, bei laufenden Betreuungsverhältnissen, weiter.
Sie haben Fragen?
Wir antworten Ihnen gerne!
Rathaus
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Telegrafenstraße 29-33
42929
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Dienstag: | 09.00 - 13.00 Uhr |
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Termine außerhalb dieser Zeit können per Email vereinbart werden.
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