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Viele ältere Menschen verfügen heute über eine gute finanzielle Absicherung. Das gilt aber nicht für alle. Seniorinnen und Senioren, deren Einkommen nicht zum Leben reicht, sollten sich nicht scheuen, die finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherungen.
Opfer des Zweiten Weltkrieges, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen können, zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Versorgung, finanzielle Leistungen erhalten. Auch Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Opfer des DDR-Unrechts, ehemalige Bundeswehrsoldaten oder Impfgeschädigte haben Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Information gibt der Landesverband Rheinland, Fachbereich Soziale Entschädigung
Folgende soziale Einrichtungen leisten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterstützung
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