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Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung vom 07.10.2019 die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen und gleichzeitig die Beantragung der Fördermittel im Städtebauförderprogramm 2020 beauftragt. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte im Jahr 2021, sodass die Stadt Wermelskirchen die Maßnahme nun umsetzen kann.
Der Verfügungsfonds ist Bestandteil des "Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)".
Er fördert Ihr Engagement für die Stadt!
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Wermelskirchen ist berechtig, einen Antrag zu stellen und damit einen Beitrag zur Stärkung und Belebung der Innenstadt zu leisten.
Für eine Bezuschussung mit bis zu 50% der Ausgaben sollen die Projekte einen nachhaltigen Effekt und eine Verbesserung erzielen, im Fördergebiet liegen und einen Bezug zu den Zielsetzungen des IEHKs 2030 haben.
Es werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Bei Fragen, ob Ihre Idee förderfähig ist, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Förderfähig sind investive und nicht- investive Maßnahmen, wie Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, Hinweisschilder, Sonnenschirme und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die genauen Förderbedingungen finden Sie in den beigefügten Förderrichtlinien, sowie der Definition der förderfähigen Maßnahmen. Jeder Antrag wird einzeln auf seine Förderfähigkeit geprüft und es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Zuwendung.
Um eine Bezuschussung zu erhalten, senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen notwendigen Anlagen und die unterschriebene Datenschutzerklärung an die Stadt Wermelskirchen.
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