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Sie möchten bauen? Nutzen Sie gerne die gebührenfreie Bauberatung.
Senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit Ihrer Fragestellung ergänzt durch Skizzen, Luftbilder, Flurkartenausschnitte o.ä. an bauberatung@wermelskirchen.de
⇒ Für eine aussagekräftige Beurteilung, ob Ihr Vorhaben realisierbar ist und was Sie dafür tun müssen, benötigen wir eine konkrete Beschreibung Ihres geplanten
Vorhabens (Maße, Höhe, konkrete Lage auf dem Grundstück). Da das Grundstück und dessen vorhandene Bebauung einen maßgeblichen Faktor
für die Beurteilung eines Vorhabens darstellt, geben Sie bitte stets die genaue Anschrift an. Alternativ können Sie auch Katasterdaten verwenden (Gemarkung,
Flur, Flurstück).
Die Bauberatung übernimmt keine planerischen Leistungen und kann nur anhand der Beschreibung eines konkreten Bauvorhabens in Verbindung mit einem Grundstück erfolgen.
Sie können die ggf. mögliche Verfahrensfreiheit Ihres Vorhabens vorab eigenständig unter dem folgendem Link prüfen: https://bauportal.nrw/antraege Dort finden Sie auch Verweise zur Bauordnung NRW.
Vorsorglich wird darauf verwiesen, dass die bauordnungsrechtliche Verfahrensfreiheit Sie gemäß § 60 (2) BauO NRW nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden entbindet und dass auch die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt bleiben.
Eigenverantwortlich sind daher u.a. die Einhaltung von Statik, Schall-/Wärme-/Brandschutz, Entwässerung, Baulasten, Umwelt-/Naturschutz, Denkmalschutz, Festsetzungen eines Bebauungsplanes etc. zu gewährleisten.
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