Haushaltswesen

Haushaltsplan als Grundlage der kommunalen Hauswirtschaft

Die Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft ist die Haushaltssatzung mit dem sogenannten Haushaltsplan und weiteren Anlagen. 
Der Haushaltsplan enthält alle anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie eingehende Einzahlungen und zu leistenden Ausgaben. 
Jeder Euro, der von der Stadt Wermelskirchen ausgegeben wird, bedarf zunächst einer entsprechenden Buchungsposition. 
Insoweit sind die Festsetzungen des Haushaltsplanes für die Stadtverwaltung verbindlich.

So kommt die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zustande
  
- Die Fachämter der Stadtverwaltung melden gegenüber der Stadtkämmerei die voraussichtlich anfallenden Erträge 
  und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie die Ein- und Auszahlungen (Finanzplan) in ihren Bereichen für das kommende Jahr an.
- Der Stadtkämmerer und die Kämmerei stellen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf.
- Dieser Entwurf wird der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt.
- Die Bürgermeisterin leitet den Entwurf an den Rat der Stadt. Die Einbringung erfolgt in der Regel Ende Oktober. 
- Jetzt wird der Entwurf des Haushaltsplanes wird öffentlich ausgelegt. Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Abgabepflichtige Einwendungen erheben. 
- Der Entwurf wird in den Fachausschüssen sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, eventuelle Änderungen werden dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 
- Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung inklusive des Haushaltsplans in öffentlicher Sitzung. 
- Anschließend wird die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als Aufsichtsbehörde angezeigt. 
- Sofern die Aufsichtsbehörde keine Einwände einlegt, wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Anzeige öffentlich bekannt gemacht. 
- Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung (ggfs. rückwirkend zum 01.01.) in Kraft. Sie ist mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.