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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 15.06.2020 den räumlichen Geltungsbereich, die Kartierung und Bewertung sowie die „Stadtbildanalyse“ zum Fassadenprogramm beschlossen.
Das Fassadenprogramm ist Bestandteil des "Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)".
Mit dem Fassadenprogramm soll Immobilieneigentümern im Bereich der Wermelskirchener Innenstadt ein finanzieller Anreiz zur gestalterischen Instandsetzung ihrer Gebäude gegeben und privates Kapital aktiviert werden. Auf diese Weise soll eine Aufwertung des Stadtbildes erreicht werden und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessert werden.
Für die Maßnahmen stehen Mittel der Städtebauförderung zur Verfügung, die als anteiliger Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten an Private weitergegeben werden können.
Neben Aufwertungs- / Verbesserungs- / Rück- und Umbaumaßnahmen an Fassaden ist auch die Gestaltung / Begrünung von privaten, aber öffentlich wirksamen Frei- / Gartenflächen förderfähig.
Als Teil des IEHKs ist der Geltungsbereich des Fassadenprogramms Bestandteil des nach § 171b BauGB beschlossenen Städtebauförderungsgebiets „Wermelskirchen Innenstadt“. Der Geltungsbereich beinhaltet den zentralen Versorgungsbereich mit den Straßenzügen Carl-Leverkus-Straße, Eich, Kölner Straße, Obere Remscheider Straße und Telegrafenstraße und das angrenzende Quartier rund um die evangelische Kirche, die im Kontext der Wermelskirchener Innenstadt besonders relevant sind und die größte Publikumswirksamkeit entfalten sowie die nördliche Innenstadt mit den Straßenzügen Remscheider Straße, Thomas-Mann-Straße und der Berliner Straße westlich der Thomas-Mann-Straße, in denen zahlreiche Denkmäler, historisch wertvolle sowie stadtbildprägende Gebäude vorzufinden sind.
Im Rahmen der Stadtbildanalyse wurden für die förderfähigen Gebäude erste Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen, welche im Rahmen des Fassadenprogramms durchgeführt werden können, gemacht. Mit einem Klick auf die Gebäude in der interaktiven Karte öffnet sich die zugehörige Seite der Stadtbildanalyse. Grau hinterlegte Gebäude im Geltungsbereich weisen keine ortstypischen bzw. historischen Elemente auf und sind im Zuge des Fassadenprogramms nicht förderfähig.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen können Sie den Richtlinien zum Fassadenprogramm entnehmen.
Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, ist zunächst eine Beratung durch die Stadt Wermelskirchen erforderlich. Aufbauend auf die Beratung ist ein offizieller Antrag zu stellen. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an Frau Hausmann, die Kümmerin für das Fassadenprogramm (E-Mail: fassadenprogramm@wermelskirchen.de oder Tel.: 02196/710-621).
Die Aufwertung des Erscheinungsbilds der Innenstadt soll auf der Grundlage der vorliegenden Gestaltungsleitlinien erfolgen. Sie stellen eine Handreichung für alle privat mit dem Bauen Befassten und die Verwaltung dar. Für die Vergabe der Fördermittel durch das politische Gremium der Stadt Wermelskirchen und die vorhergehende Bauberatung bilden die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zusammen mit der „Stadtbildanalyse“ eine maßgebliche Grundlage.
Im Rahmen des Fassadenprogramms wurden bisher Maßnahmen an drei Gebäuden umgesetzt. Für die Maßnahmen wurden knapp 46.000 € an Fördermitteln ausgezahlt.
An folgenden Objekten wurden bislang Maßnahmen im Rahmen des Fassadenprogramms durchgeführt:
Im Rahmen des Fassadenprogramms wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Die Maßnahmen wurden dabei mit einem Fördersatz von 25 % bezuschusst.
Im Rahmen des Fassadenprogramms wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Die Maßnahmen wurden dabei mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst.
Im Rahmen des Fassadenprogramms wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Die Maßnahmen wurden dabei mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst.