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Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Bei der Jugendhilfe im Strafverfahren handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene, spezialisierte Form der Jugendhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Sie ist ein fester Bestandteil im gesamten Jugendstrafverfahren.
Aufgaben:
Ziel der Arbeit ist die Vermeidung neuer Straftaten. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Sinne des §2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) im Vordergrund.
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