Bürgermeister Bernd Hibst mit seinen Stellvertretern Stefan Leßenich und Norbert Galonska

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter 

Bürgermeister Bernd Hibst ist im November 2025 als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen vereidigt worden. Der Stadtrat wählte Stefan Leßenich (Foto rechts) und Norbert Galonska (Foto links) zu seinen Stellvertretern.

Die beiden stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister bei repräsentativen Aufgaben, wenn er verhindert ist. Im Fall von Urlaub, Krankheit oder Befangenheit leiten sie auch die Sitzung des Stadtrates.
Wenn der Bürgermeister die Sitzung leitet, sind seine beiden Stellvertreter regulär als Stadträte tätig und nehmen an allen Sitzungen teil.

Die beiden stellvertretenden Bürgermeister üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

Welche Parteien und Wählervereinigungen im Rat vertreten sind...

...und wo es Informationen im Internet gibt

CDU: www.cdu-wermelskirchen.de
SPD: www.spd-wermelskirchen.de
Bürgerforum: https://buefo.jimdo.com
Freie Wähler Wermelskirchen: https://freie-waehler-wermelskirchen.de
Bündnis 90/Die Grünen: www.gruene-wermelskirchen.de
FDP: www.fdp-wermelskirchen.de/
Die Linke: www.dielinke-wk.de/ (derzeit nicht als Fraktion im Rat der Stadt vertreten)
AfD: www.afd-rbk.de
Zukunft Wermelskirchen: www.zukunft-wk.de (derzeit nicht als Fraktion im Rat der Stadt vertreten)

Mitglieder des Rates

Gremien

Fraktionen

Sitzungskalender

Übersicht der Sitzungen

Das Wahlverfahren für den Stadtrat

Neben dem hauptamtlichen Bürgermeister Bernd Hibst sind bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 noch 53 Mitglieder in den Rat der Stadt Wermelskirchen gewählt worden. Zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2025 war Wermelskirchen in 24 Wahlbezirke eingeteilt.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Gewählt werden Wahlbezirksbewerber/innen und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien der Wahlbezirksbewerber/innen. Mit ihren Stimmen wählen die Wählerinnen und Wähler die Wahlbezirksbewerberinnen und Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reservelisten derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreterinnen und Vertreter voll angerechnet. Die Sitzberechnung bei der Kommunalwahl erfolgt nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 61 Abs. 4 und 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO). 
(Quelle: Innenministerium NRW)